Satzung ODL

Satzung der

ODL – Open Darts League

 

Stand: 16. April 2024 / Erste Fassung

 

 

Inhaltsverzeichnis

§1          Name und Sitz

§2          Zweck des Vereins

§3          Geschäftsjahr

§4          Erwerb der Mitgliedschaft

§5          Rechte und Pflichten

§6          Verlust der Mitgliedschaft

§7          Vereinsorgane

§8          Der Vorstand

§9          Die Mitgliederversammlung

§10        Ehrenamtliche Tätigkeit

§11        Wahlen und Abstimmungen

§12        Zweckvermögen

§13        Auflösung

 

 

§1             Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen „Open Darts League“, abgekürzt „ODL“.

Er führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener

Verein“, in der abgekürzten Form „e.V.“.

Der Verein hat seinen Sitz in Rahden.

 

 

§2             Zweck des Vereins

 

Die ODL bezweckt den Zusammenschluss aller Dart Clubs / Dart Vereine / Private Dartmann- und Frauschaften in ihrem Einzugsgebiet auf freiwilliger Grundlage zur Förderung und zur Pflege der Traditionen des Dartsports in Form eines Ligabetriebes.

 

§ 2.1

 

Neutralität und Förderung des Sports im Allgemeinen und Dart im Besonderen.

 

                  § 2.1.1

 

                  Die ODL fördert die Funktion des Sports im Allgemeinen und des

Dartsports im Besonderen als verbindendes Element zwischen Nationalitäten,

Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Sie bietet Kindern, Jugendlichen,

Erwachsenen und Menschen mit Behinderung unabhängig von Geschlecht,

Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller

Identität eine sportliche Heimat. Weltanschauliche, konfessionelle und politische

Ziele und Zwecke dürfen nicht verfolgt werden.

§ 2.1.2

 

                  Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Seine Tätigkeit ist nicht auf

wirtschaftliche Vorteile gerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar

gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

 

 

 

                  § 2.2

                 

                  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

                  § 2.3

 

                  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

 

 

§ 2.4

 

Es darf keine Person oder politische Partei durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

 

 

                  § 2.5

 

                  Ihre Ziele verwirklicht sie durch:

 

                                    § 2.5.1    Pflege und Verbreitung des Dartsports

 

                                    § 2.5.2   Schaffung einheitlicher Richtlinien für die ODL

 

                                    § 2.5.3   Durchführung der Ligameisterschaften

                 

                                    § 2.5.4   Durchführung von Pokalturnieren

 

 

 

§3             Geschäftsjahr

 

 

                  Das Geschäftsjahr ist gleich einer Spielzeit, d.h., das Geschäftsjahr der ODL

beginnt am 01.09. jeden Jahres, und endet mit dem 30.08. jeden Jahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§4             Erwerb der Mitgliedschaft

 

 

 

§ 4.1        Mitglieder der ODL sind Dart Clubs, Dart Vereine oder Dartmannschaften, mit ihren Mitgliedern.

 

§ 4.2       Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich (oder digital per Vereinssoftware) an den Vorstand der ODL zu richten.

 

§ 4.3       Entscheidungsgewalt über eine Aufnahme oder über eine Ablehnung hat der Vorstand und deren Mitglieder. Dieser Prozess sollte 14 Tage nicht überschreiten.

 

 

§5             Rechte und Pflichten

 

§ 5.1         Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der ODL zu wahren, bei der Erreichung ihrer Ziele mitzuwirken und ihre Anordnungen zu befolgen.

 

§ 5.2        Der Vorstand entscheidet über den Beitrag und Haushalt.

 

§ 5.3        Soweit der Beitrag nicht gezahlt ist, ruht das Stimmrecht.

 

§ 5.4        Kein Mitglied hat Anspruch auf das Vermögen der ODL.

 

§5.5         Jedes aktive Mitglied ist stimmberechtigt. Passive- und Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht.

 

                 

 

§6             Verlust der Mitgliedschaft

 

                  § 6.1        Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Auflösung, Tod, oder durch Ausschluss. Die

Beitragspflicht erstreckt sich bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

 

§ 6.2        Mit Beendigung der Mitgliedschaft gehen alle Rechte, die sich aus der Zugehörigkeit zur ODL ergeben, verloren.

 

§ 6.3        Der Austritt ist nur bis zum Ende des Geschäftsjahres zulässig, und muss dem Vorstand der ODL vorher erklärt werden.

 

§ 6.4       Der Ausschluss eines Mitgliedes (Mannschaft / Club / Verein) und einzelner Spieler

kann nur erfolgen, wenn sie in erheblicher Weise gegen die Satzung der ODL verstoßen, deren Ordnungen und Anordnungen gröblich missachten, oder deren

Interessen erheblich gefährdet haben.

 

                  § 6.5        Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

 

 

§7             Vereinsorgane

 

                  Vereinsorgan der ODL ist der Vorstand.

 

 

§8             Der Vorstand

 

                  § 8.1        Dem Vorstand gehören an:

 

                                    § 8.1.1     der 1. Vorsitzende (Präsident)

                 

                                    § 8.1.2    der stellvertretende Vorsitzende

 

                                    § 8.1.3    der Kassenwart

 

                                    § 8.1.4    der Spielleiter

 

                                    § 8.1.5    Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus 8.1.1 – 8.1.3

 

                 

 

                  § 8.2       Vorstand im Sinne des §26BGB sind der 1.Vorsitzende und sein Stellvertreter. Zur

rechtlichen Vertretung des Vereines sind je zwei Mitglieder des Vorstandes berechtigt.

 

§ 8.3       Die Mitglieder des Vorstandes werden auf der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Im übrigen ist

eine Wahl durch Handzeichen zulässig. Zur Wahl des 1.Vorsitzenden und seines

Stellvertreters ist die absolute Mehrheit erforderlich. Ansonsten genügt die einfache

Mehrheit. Wird diese Stimmenzahl im ersten Wahlgang nicht erreicht, so entscheidet

eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern, die die meisten Stimmen erhalten haben.

 

                  § 8.4       Bei Gründung der ODL wählen die Vertreter der Gründungsmitglieder

in einer konstituierenden Sitzung, den Vorstand.

 

                  § 8.5       Sitzungen und Versammlungen der Organe werden vom 1.Vorsitzenden, oder im Falle

seiner Verhinderung, durch den stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen und geleitet.

Eine Sitzung des Vorstandes ist einzuberufen, wenn drei Vorstandsmitglieder dies

verlangen.

 

§ 8.6       Das Vermögen der ODL wird vom Vorstand verwaltet; dem Kassierer obliegt insbesondere die Überwachung der Einnahmen und Ausgaben. Für ordnungsgemäße Buchführung ist Sorge zu tragen. Zur Jahreshauptversammlung hat eine Buchprüfung zu erfolgen.

 

§ 8.7        Zur Verfügung über das Vermögen ist der Vorstand nur im Rahmen eines von der

Vorstandsversammlung beschlossenen Haushaltsplanes ermächtigt, soweit es sich

nicht um die Bestreitung laufender und notwendiger Ausgaben handelt.

 

                  § 8.8       Zur Erledigung der laufenden Geschäfte ist eine Geschäftsstelle einzurichten.

 

                  § 8.9       Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.

 

                  § 8.10     Der Vorstand kann besonders verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.

 

 

 

 

 

 

§9             Die Mitgliederversammlung

 

                  § 9.1        Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

 

                                    § 9.1.1     die Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstandsmitglieder

                                   

                                    § 9.1.2    die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes

 

                                    § 9.1.3    die Wahl von zwei Kassenprüfern

                                   

                                    § 9.1.4    Satzungsänderungen

 

                                    § 9.1.5    die Auflösung der ODL

 

                  § 9.2       Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal in einer Spielzeit

zusammentreffen. Sie wird unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen und vom 1.Vorsitzenden, bzw. vom stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Die Einladungsfrist beträgt 21 Tage.

 

                  § 9.3       Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den Mitgliedern

gestellt werden, und müssen mindestens 8 Tage vor deren Beginn bei der

Geschäftsstelle der ODL eingereicht werden (Poststempel). Über die

Zulassung später eingehender Anträge und gestellter Dringlichkeitsanträge entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

 

§ 9.4       In besonderen Situationen kann die Mitgliederversammlung, auch anteilig, online durchgeführt werden.

 

 

§10          Ehrenamtliche Tätigkeit

 

                  § 10.1      Sämtliche Mitglieder der Organe der ODL, üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

§ 10.2     Für besonders beanspruchte Mitglieder kann der Vorstand eine Aufwandentschädigung beschließen, die von der Mitgliederversammlung genehmigt werden muss.

 

 

§11          Wahlen und Abstimmungen

 

§ 11.1       Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit ihrer Mitglieder beschlussfähig. Ist keine Mehrheit gegeben, so ist eine neue Versammlung binnen 14 Tagen einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist.

 

§ 11.2      Grundsätzlich entscheidet die einfache Mehrheit, wobei ungültige Stimmen und

Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden.

 

                  § 11.3      Wahlen haben schriftlich zu erfolgen.

 

§ 11.4      Bei Abstimmungen gilt Stimmengleichheit als Ablehnung. Auf Antrag kann nach offener Wahl die Mehrheit der Stimmberechtigten eine schriftliche (geheime) Abstimmung beschließen.

 

§ 11.5       Über den Verlauf der Sitzungen und Versammlungen ist vom Vorstand oder eines Delegierten, ein Protokoll anzufertigen, das von ihm und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

 

 

§12          Zweckvermögen

 

                  Zur Erreichung der in § 2 Abs. 5, verzeichneten Zwecke ist, soweit ein Überschuss der

Einnahmen über die Ausgaben erzielt wird, ein Zweckvermögen anzulegen.

 

§13          Auflösung

 

                  § 14.1      Die ODL kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst

werden. Zur Beschlussfassung über die Auflösung der ODL ist die

Anwesenheit von 50% der Mitglieder erforderlich. Der Beschluss der Auflösung ist nur gültig, wenn 75 % der erschienenen Mitglieder dafür gestimmt haben.

 

                  § 14.2     Sind nicht 50% der Mitglieder anwesend, so ist vor Ablauf von 4 (in Worten: vier)

Wochen seit dem ersten Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung

einzuberufen. Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (Einfache Mehrheit).

 

                  § 14.3     Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt

das Vermögen des Vereins an die Stadt Rahden, die es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

 

 

Verfasser:            Oliver Fissenewert

                                    Rudolf-Diesel-Str. 13

                                    32369 Rahden

                                    Mobil: 0176 – 32 63 13 59

                                    Oliver.fissenewert@westfalen-hof.de

 

                                    16. April 2024 / Erste Fassung